Konzept zum Schutz vor
physischer, psychischer und sexueller Gewalt

Gewalt und Missbrauch können Kindern und Jugendlichen überall begegnen und sind an keinen Ort gebunden. In Familien, Vereinen, Schulen oder anderen öffentlichen sowie privaten sozialen Räumen können verschiedenste Formen von Gewalt ihre Ausübung finden (bspw. körperliche und/oder sexuelle Gewalt; Mobbing, auch Cybermobbing; Gewalt durch Eltern oder durch Gleichaltrige).
Die Gefahr des sexuellen Missbrauchs, physischer und psychischer Gewalt wird durch den Zugang und die Nutzung digitaler Medien und des Internets zusätzlich verstärkt.
Diesen Gefahren sind Kinder und Jugendliche jeden Alters ausgesetzt.
Die Regenbogenschule als Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sieht darin einen besonderen Bildungs- und vor allem Erziehungsauftrag.
Den Schülern wird entsprechend ihrer jeweiligen individuellen Voraussetzungen das Erkennen von Gewalt sowie Entgegenwirken bei Grenzüberschreitungen bzw. das gewaltfreie Lösen von Situationen vermittelt.
Intervenierendes Handeln wird durch das Bundeskinderschutzgesetz und das Schutzkonzept gestützt. In Gefährdungssituationen bietet es allen Kollegen einen transparenten, kompetenten, sicheren und bewussten Umgang mit Gewaltsituationen.
Dies leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz, sondern trägt zum Schutz vor Gewalt für alle Mitglieder der Schule bei.

Seit 2018 setzen sich einzelne Kollegen aufgrund der hohen Relevanz mit der Entwicklung eines Schutzkonzeptes auseinander. Seit dem Schuljahr 2023/2024 erarbeitete eine zwölfköpfige Schutzkonzeptgruppe die vorliegende Ausarbeitung intensiv.
Das Schutzkonzept dient dem Schutz aller Beteiligten und bietet einen verbindlichen Rahmen für sicheres und geschütztes Handeln – auch unter personellen und organisatorischen Erschwernissen. Eine Einschränkung pädagogischer Handlungsfähigkeit im Schulalltag ist nicht Ziel des Konzeptes.
Grundlage des Schutzkonzeptes sind vertrauensvolle Zusammenarbeit, kontinuierliche Kommunikation, Austausch und Transparenz. Alle Beteiligten (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeitende, Schulbegleitungen, Schüler sowie Eltern) sollen im Gespräch bleiben und Bedenken, Beobachtungen und Unsicherheiten äußern können. Dabei sind die allgemeinen Grundsätze der Beschwerdeführung der Schule einzuhalten. Klare und einheitliche Absprachen sichern die Handlungsfähigkeit. Die pädagogischen Handlungen sowie die zulässigen Maßnahmen, welche begründbar, verhältnismäßig und dokumentierbar sein müssen, sind verbindlich geregelt. Individuelle Besonderheiten werden im Förderplan festgehalten und regelmäßig überprüft.
Dieses Konzept gibt einen Überblick und einen Rahmen. Es sind Beispiele mit Handlungen aufgelistet. Es ist umfassend, aber beschreibt sicherlich nicht alle vielfältigen besonderen Situationen.
Das Schutzkonzept schafft eine verbindliche Grundlage zur Prävention und zum Umgang mit Grenzverletzungen, Übergriffen und Gewalt. Zuständigkeiten, Melde- und Beschwerdewege sowie Interventionsschritte sind klar beschrieben und für alle Beteiligten zugänglich. Durch regelmäßige Schulungen, transparente Kommunikation und kontinuierliche Überprüfung wird die Umsetzung im Alltag gesichert und weiterentwickelt.

Das Konzept zum Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt kann jederzeit auf Wunsch in der Regenbogenschule eingesehen werden.

Allgemeine Grundsätze einer Beschwerdeführung  hier.pdf
Bundesweite Beratungskontakte hier.pdf
Interne und externe Ansprechpartner  hier.pdf

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